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So finden Sie das passende Röntgengerät in der Zahnmedizin

Ob Praxisgründung, Modernisierung oder technischer Ausbau – die Wahl des passenden Röntgengeräts zählt zu den wichtigsten Investitionen für Zahnarztpraxen. Doch welche Technologie passt zu Ihrer Praxis? Gemeinsam mit Röntgenspezialist Frank Meyer geben wir einen Überblick über Gerätetypen und den Ablauf einer Röntgengerät-Beratung. Außerdem erhalten Sie anhand eines Praxisbeispiels konkrete Tipps, wie Sie typische Fehler bei der Röntgengerät-Beratung vermeiden.

Welche Röntgengeräte für die Zahnmedizin gibt es?

Je nach Anwendungsbereich und Fachrichtung kommen in der Zahnmedizin verschiedene extraorale Röntgensysteme zum Einsatz:

  • OPG (Orthopantomogramm): die klassische 2D-Bildgebung des gesamten Kieferbogens oder einzelner Segmente. Standard in fast jeder Zahnarztpraxis

  • FRS (Fernröntgenseitenbild / "CEPH"): seitliche Schädelaufnahme, insbesondere in der Kieferorthopädie genutzt
  • DVT (Digitale Volumentomographie): 3D-Aufnahmen für eine exakte Darstellung von knöchernen Strukturen – z. B. bei der Implantatplanung oder komplexen endodontischen Fällen

Viele Röntgengeräte in der Zahnmedizin lassen sich kombinieren: Es gibt Modelle, die OPG und FRS oder OPG und DVT vereinen – sowie All-in-One-Geräte mit allen drei Bildgebungsmodalitäten.

Sind 3D-Röntgengeräte in der Zahnmedizin bald technischer Standard?

Praxen, die 3D-Aufnahmen anbieten, werden immer mehr. Besonders bei Neugründungen beobachten Experten eine Tendenz hin zu Kombigeräten mit 3D-Funktionalität. Durch die digitale Volumentherapie können Ärzte ihr diagnostisches Spektrum deutlich erweitern. Diese Röntgenapparate bieten in der Zahnmedizin einen Wettbewerbsvorteil, gerade bei Implantologie, Chirurgie oder Endodontie.

Expertentipp

Wer sich für ein 2D-Röntgengerät als Zahnarzt entscheidet, sollte ein erweiterbares Röntgengerät kaufen, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

Warum ist die Wahl des Röntgengeräts für Zahnärzte so wichtig?

Das Röntgengerät ist in der Zahnmedizin kein isolierter Baustein, sondern integraler Bestandteil der Behandlungsplanung. Für einen reibungslosen Praxisablauf passt das System idealerweise in das Ökosystem der Praxis.

Neben der Bildgebung im Röntgenbereich gibt es auch Bildaufnahmen mit Intraoralscannern, sowie die optischen Abdrücke. Für die weitere Verarbeitung all dieser Daten lässt sich Röntgensoftware im Idealfall in die CAD- und Planungssoftware integrieren. Ein durchdachtes Zusammenspiel von Röntgensystem, Praxisverwaltungssoftware (PVS) und Bildverwaltungssystem (BVS) spart Zeit, reduziert Fehler und verbessert die Patientenkommunikation.

Checkliste für Röntgengeräte: Diese Tipps helfen Zahnärzten

  • Welche Fachrichtung hat meine Praxis? 
    Während Kieferorthopäden FRS (Fernröntgenseitenbilder) benötigen, sind es in der Implantologie großvolumige DVTs (Digitale Volumentomographie).

  • Welche Verfahren will ich jetzt und künftig anbieten?
    Denken Sie an Intraoralscanner, 3D-Planung, Fräseinheiten oder 3D-Drucker. Welche räumlichen Gegebenheiten habe ich? Raumgröße, Einstiegsrichtung und Türanschlag beeinflussen die Gerätewahl.
  • Wie gut ist die Software integrierbar? 
    Mit mehreren Softwareprogrammen zu arbeiten, bedeutet mehr Aufwand; ist ineffizient und fehleranfälliger. Achten Sie auf einfache Schnittstellen, einheitliche Benutzeroberflächen und Updatefähigkeit.
  • Was sind die Folgekosten? 
    Kalkulieren Sie Wartung, 
    Verbrauchsmaterialien, Softwarepflege und ggf. Zusatzlizenzen (z. B. für KI-Auswertung oder Implantatplanung) mit ein. Bei DVT-Geräten sehen die Wartungsintervalle eine jährliche Dosismessung vor.

So beeinflusst die Fachrichtung die Wahl des passenden Röntgengerätes

Welches Röntgengerät Sie als Zahnarzt kaufen, ist von der dentalen Ausrichtung Ihrer Praxis abhängig. So entscheidet diese unter anderem, welche Größe des 3D-Aufnahmebereichs (FOV), sowie welche Auflösung beim dentalen Röntgengerät gewählt werden sollte.

  • In der Endodontie wird ein kleineres FOV (ca. 5 cm⌀ x 5 cm Höhe) genutzt, aber mit einer höheren Auflösung (50-80 mµ), damit feinere Strukturen besser dargestellt werden (z. B. Wurzelfrakturen).
  • In der Implantologie wird die komplette Darstellung des Ober- und/oder Unterkiefers benötigt. Je nach Anatomie des Patienten benötigt man ein FOV bis ca. 10/11 cm ⌀ und 9/10 cm Höhe, jedoch mit geringerer Auflösung (ca. 100-200 mµ).
  • In der Chirurgie werden Geräte benötigt, die nahezu den ganzen Schädelbereich erfassen.
  • Die Kieferorthopädie benötigt die Möglichkeit, neben OPGs auch FRS-Aufnahmen anzufertigen. Ohne diese Aufnahmen ist eine entsprechende Behandlungsplanung nicht möglich.

„Lassen Sie sich unbedingt von jemandem beraten, der die Systeme unterschiedlicher Hersteller kennt. So finden Sie genau das Röntgengerät bei der Beratung, das zu Ihrer Zahnarztpraxis passt – technisch, räumlich und wirtschaftlich.“ 

Frank Meyer, dental bauer-Spezialist für digitale Röntgensysteme & IT 

Jetzt passende Röntgengeräte entdecken

Praxisbeispiel: So läuft die Planung & Installation eines Röntgengeräts in der Zahnmedizin ab

Frank Meyer ist Spezialist für digitale Röntgensysteme & IT bei dental bauer. Für diesen Artikel teilt er sein Expertenwissen mit der Redaktion. Am Beispiel eines konkreten Falls erklärt er, wie die Beratung eines Röntgengerät-Kaufs aussieht.

Die Ausgangssituation bei der Röntgengerät-Beratung

Eine Praxisübernehmerin in Berlin hatte den Wunsch, ein OPG/DVT-Kombigerät anzuschaffen. Dieses sollte mit einem intraoralen Abdrucksystem kompatibel sein, um Implantate und Bohrschablonenplanen zu können. Das Erstgespräch fand in unserer Ausstellung in Berlin-Zehlendorf statt. Hier haben wir Röntgengeräte stehen und wir können die Abläufe entsprechend darstellen. Aus den geschilderten Gegebenheiten ergab sich ein erster Vorschlag für eine Lösung.

Vor-Ort-Besichtigung in der Praxis

Wir schauten uns den Röntgenraum vor Ort an, da dieser als „etwas kleiner“ dargestellt wurde. Zu diesem Zweck nutzten wir 1:1-Schablonen der unterschiedlichen Hersteller, um mit diesen Situationen vor Ort zu prüfen.

Das besprochene Gerät passte knapp in den Raum. Eine Röntgentür war vorhanden, ging nach außen auf, baulicher Strahlenschutz war gegeben, generell schien alles passend zu sein.

Da das Gerät nur sehr knapp in den Raum passte, erstellten wir noch ein Aufmaß und vermaßen die Röntgentüre. Dabei zeigte sich, dass das favorisierte Röntgengerät für die Dentalpraxis 6 cm zu breit ist, um es durch die Tür zu bekommen.

Wahl des passenden Röntgengeräts für die Zahnarztpraxis

Im nächsten Schritt arbeiteten wir verschiedene Lösungen aus. Die Vor- und Nachteile diskutierten wir gemeinsam mit der Praxisinhaberin. Diese Möglichkeiten standen zur Auswahl:

  1. Vergrößerung oder Umbau eines anderen Raums zum Röntgenraum: Das favorisierte Röntgengerät kann genutzt werden, es entstehen aber erhebliche Mehrkosten für baulichen Strahlenschutz.
  2. Röntgentür aus- und wieder einbauen oder austauschen: Das favorisierte Röntgengerät kann genutzt werden, es entstehen aber Mehrkosten für erneute Sicherstellung des baulichen Strahlenschutzes.
  3. Röntgensystem eines anderen Herstellers: Der aktuelle Raum kann ohne bauliche Veränderungen genutzt werden. Es entsteht ein Mehrpreis für Gerät und die Softwareintegration ist nicht unbedingt gegeben.

Installation des gewählten Röntgengeräts

Die Praxis entschied sich für Variante 3. Vor der Installation gab es einen weiteren vor-Ort-Termin mit Technikern und Handwerkern, um erforderliche Maßnahmen (Anpassung Elektroinstallation, Prüfung der Wandbefestigungsmöglichkeit, etc.) zu besprechen. Anschließend wurde das Gerät geliefert und aufgebaut.

Softwareintegration des Röntgengeräts

Mit der Installation kümmerten wir uns auch um die SoftwareintegrationAufgrund der Inkompatibilität des intraoralen Speicherfolienscanners mit der OPG/DVT-Röntgensoftware wurden zwei Softwarelösungen eingesetzt. Unser IT-Partner Visionmaxx kümmerte sich um die notwendigen Maßnahmen und die Softwareintegration. Nach der Integration sind die jeweiligen Röntgenbilder in der Karteikarte des Patienten und im Abrechnungsprogramm zusammen sichtbar.

Häufige Fragen zur Wahl des passenden Röntgengeräts

Ein modernes Röntgengerät für die Zahnmedizin sollte … 

  • … modular erweiterbar sein (z. B. OPG → DVT)

  • … eine ausgereifte Softwareanbindung mitbringen 

  • … zu Ihren digitalen Workflows passen (z. B. Intraoralscanner, Planungssoftware) 

  • … IT-betriebssystemkompatibel sein, z. B. auch mit Windows 11 

Die Weiterentwicklung bei den Röntgengeräten in der Zahnmedizin findet stark im 3D-Bereich statt. Um hier schneller auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können, sind Miete oder Leasing Optionen, um auch entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten nutzen zu können. Leasing kann sinnvoll sein, wenn: 

  • Sie flexibel bleiben wollen, z. B. bei neuen 3D-Technologien 

  • Sie abschreibungsfähige Investitionen suchen 

  • Sie regelmäßig aufrüsten wollen, z. B. via Abo-Modelle 

Neben den Verbrauchsmaterialien (Hygieneschutzhüllen, Schaumstoffaufbisse, Desinfektionsprodukte etc.) sollte man die Geräte-Wartung nach Herstellerangaben einplanen. Auch laufende Kosten für Software und bestimmte Zusatzfunktionen wie Gebühren für die KI-gestützte Befundung von Röntgenbildern oder die Implantatplanung können hinzukommen. 

Eine Röntgengerät-Beratung durch einen Experten ist essenziell. Diese haben den Überblick zu den verschiedenen Herstellern, kennen auch die vermeintlich kleinen Punkte und haben Tipps zu Röntgengeräten, auf die es ankommt. So lässt sich die auf Ihre Praxis abgestimmte individuelle Lösung realisieren und Sie kaufen eine Röntgenanlage, die wirklich zu Ihren Bedürfnissen passt. 

Ein guter Anbieter analysiert die Wünsche der Praxis und erarbeitet mit der Praxis zusammen die Lösung. Das kann auch bedeuten, dass der Händler Sie von alternativen Lösungen überzeugen muss und Sie so das passenden Röntgengerät für die Zahnarztpraxis finden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.