Mit der wieder eingeführten degressiven Abschreibung können Sie schon im Jahr der Anschaffung bis zu 30 % der Kosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren werden weitere 30 % auf den jeweiligen Restwert abgeschrieben – so reduzieren Sie Ihre Investitionskosten schneller und schaffen finanziellen Spielraum für Ihre Praxis.
Sie möchten in Ihre Praxis investieren und Steuern sparen? Ob eine neue Bahndlungseinheit, Röntgensysteme oder ein 3D-Drucker. Bei uns finden Sie zahlreiche Angebote.
Schritt-für-Schritt Erklärung:
Gesetzliche Grundlage: Wachstumschancengesetz, § 7 Abs. 2 EStG n. F.
Praxen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 investieren.
Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen u. Ä.
Schnellere steuerliche Entlastung ✓
Mehr finanzieller Spielraum für Praxiswachstum ✓
Optimale Investitionsplanung bis Ende 2027 ✓
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